Am 13.06.2024 hat der Kreistag eine neue Fördermöglichkeit für Balkonkraftwerke und erstmals Stromspeicher sowie Wallboxen im Kreis Viersen beschlossen. Ziel des Förderprogramms Klimaschutz 2024 ist es, finanzielle Anreize für den Klimaschutz zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen zu unterstützen, Treibhausgasemissionen im privaten Sektor zu reduzieren.
Das Förderprogramm Klimaschutz 2024 ist eine Fortführung und Weiterentwicklung des im November 2023 gestarteten ersten Förderprogramms. Der Erfolg des ersten Programms zeigt sich in der Förderung von etwa 225 Stecker-Solar-Geräten (auch bekannt als Balkonkraftwerke) und 175 Dach-PV-Anlagen mit einem Gesamtbetrag von circa 220.000 Euro. Diese Anlagen werden voraussichtlich jährlich etwa 1,7 Millionen kWh Strom produzieren und damit rund 1.100 Tonnen CO₂-Äquivalente einsparen.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen und den Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, hat der Kreis Viersen das Förderprogramm 2024 entwickelt, um den Klimaschutz weiter voranzutreiben.
Wofür Sie in 2024 finanzielle Förderung erhalten
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden: Diese Fördermaßnahme wurde bereits im Jahr 2023 bezuschusst. Die hohe Antragszahl zeigt das große Interesse an Photovoltaikanlagen im Kreisgebiet. Da das Potenzial für die Nutzung von Solarenergie im Gebäudebestand nach wie vor beträchtlich ist, soll diese Maßnahme fortgeführt werden.
- Stecker-Solar-Geräte mit einer Wechselrichterleistung von 0,6 kWp: Auch diese Fördermaßnahme war im Jahr 2023 sehr erfolgreich und wird daher weitergeführt. Diese Geräte ermöglichen es Privatpersonen, selbst Strom zu erzeugen und so ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
- Neuinstallation von Batteriespeichern in Bestandsgebäuden: Dieser neue Fördergegenstand zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für den weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen zu verbessern. Private Batteriespeicher können helfen, Einspeisespitzen zu verringern und so die Stromnetze zu entlasten.
- Neuinstallation von Wallboxen von bis zu 22 kW: Mit der Förderung von Wallboxen soll eine Brücke zur Energiewende im Verkehrssektor geschlagen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, da der Verkehrsbereich nach den privaten Haushalten den zweitgrößten Anteil an den Treibhausgasemissionen im Kreis hat.
Balkonkraftwerk kaufen
Wie hoch ist die Förderung?
- Wallboxen werden mit bis zu 200 Euro gefördert.
- Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) erhalten eine Förderung von bis zu 500 Euro.
- Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher können jeweils bis zu 1.000 Euro erhalten, jedoch nicht in Kombination.
Wallbox kaufen
Wallboxen (max. 200 Euro) und Stecker-Solar-Geräte (max. 500 Euro) werden unabhängig von den anderen Fördergegenständen gefördert.
Wie beantragen Sie die Förderung?
Anträge stellen können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen. Die Anträge können wieder ab 09:00 Uhr online eingereicht werden. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind. Das Förderprogramm ist in zwei Förderfenster aufgeteilt:
- Mitte August
- Ende November
Stromspeicher kaufen
Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig einzureichen, da das Budget pro Förderfenster begrenzt ist. Sollten die Mittel im ersten Förderfenster ausgeschöpft sein, werden förderfähige Anträge gegebenenfalls in das zweite Förderfenster übernommen.
Umsetzung und Finanzierung
Das Förderprogramm 2024 wird im Rahmen von zwei Förderfenstern umgesetzt, um die Bearbeitung der Anträge zeitlich zu entzerren und die Wartezeit für Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Das Budget für das Förderprogramm 2024 beträgt 500.000 Euro, aufgeteilt in zwei Förderfenster von jeweils 250.000 Euro. Sollte die Summe der eingegangenen, förderfähigen Anträge eines Förderfensters das Budget übersteigen, können bis zu 20 % des Budgets des zweiten Förderfensters verwendet werden, um möglichst viele förderfähige Anträge des ersten Förderfensters zu bewilligen.
Anpassungen an Gesetzesänderungen
Die Förderrichtlinie „Stecker-Solar-Geräte“ wird bei Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen durch das „Solarpaket I“ angepasst, um den Abbau von Hemmnissen in der Förderrichtlinie zu berücksichtigen. Das „Solarpaket I“ sieht unter anderem eine Erhöhung der maximalen Wechselrichterleistung auf 800 Watt sowie den Verzicht auf die Registrierungspflicht beim Netzbetreiber vor.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Der Beschluss zur Umsetzung des Förderprogramms Klimaschutz 2024 soll wesentlich zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreis Viersen beitragen und positive Auswirkungen auf den Klimaschutz haben. Die Treibhausgasvermeidung kann aufgrund von plausiblen, jedoch lediglich abschätzbaren Einflussfaktoren nur in Form einer Größenordnung angegeben werden. Basierend auf den Erfahrungen des Förderprogramms 2023, könnten mit den Fördermitteln des Programms 2024 jährlich mehr als 2,3 Millionen kWh Strom erzeugt werden. Dies würde eine Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Höhe von etwa 1.600 Tonnen CO₂-Äquivalenten pro Jahr bedeuten.
Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion
Die SPD-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag gestellt, welcher mehrheitlich angenommen wurde. Die Sozialdemokraten hatten beantragt, die Maximalförderungen für Wallboxen und Stecker-Solar-Anlagen (Balkonkraftwerke) zu tauschen. Somit liegt die Maximalförderung für Wallboxen nun bei 200 Euro, während die Stecker-Solar-Anlagen mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Zudem dürfen Stecker-Solar-Anlagen nun bis zu 75 Prozent gefördert werden, statt wie bisher 50 Prozent. Diese Änderungen sollen darauf abzielen, das Förderprogramm breiter aufzustellen und insbesondere Mieterinnen und Mieter stärker in den Klimaschutz einzubeziehen. So will die SPD eine breitere Masse der Bevölkerung ermutigen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen, bevor der Staat Wallboxen aus öffentlichen Geldern stark bezuschusst.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen des Förderprogramms Klimaschutz 2024 sind bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt. Die zweckgebundene Übertragung der zum Schluss des Haushaltsjahres 2024 noch verfügbaren Aufwandsermächtigungen in das kommende Haushaltsjahr ermöglicht es, auch im Jahr 2025 noch Förderzusagen zu erteilen.
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